Kurtaxe in Gaeta: Beträge, Befreiungen und Pflichten für Gastgeber

Wie viel pro Nacht anfällt, wer befreit ist, bis wann abzuführen und zu melden ist: die Satzung der Stadt Gaeta, erklärt für Betreiber von Hotels, B&B und Ferienhäusern.

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Die Uferpromenade von Gaeta mit dem Glockenturm des Doms
Foto: cuba49 · Public domain

In Gaeta zahlen die Gäste die Kurtaxe (imposta di soggiorno, wörtlich „Aufenthaltssteuer“), abwickeln muss sie aber der Gastgeber: Er kassiert sie, führt sie an die Gemeinde ab und meldet sie. Hier steht, was die Gemeindesatzung vorsieht, die auf dem Portal für Steuerföderalismus des italienischen Wirtschafts- und Finanzministeriums veröffentlicht ist. Die Beträge können per Beschluss angepasst werden: Prüfen Sie vor der Saison immer die geltende Fassung am Online-Schalter (sportello telematico) der Gemeinde.

Wer sie zahlt und für wie viele Nächte

Die Steuer schuldet, wer nicht in Gaeta wohnhaft ist und in einem Beherbergungsbetrieb im Gemeindegebiet übernachtet: Hotels, B&B, Gästezimmer (affittacamere), Ferienhäuser und -wohnungen, Campingplätze, Agriturismi und auch kurzzeitvermietete Immobilien. Sie wird pro Person und Nacht erhoben, für höchstens zehn aufeinanderfolgende Übernachtungen.

Wie viel zu zahlen ist

  • 4 € pro Nacht in Hotels ab 4 Sternen;
  • 3 € in 3-Sterne-Hotels;
  • 2,50 € in Hotels bis 2 Sterne;
  • 1 € auf Campingplätzen;
  • 2,50 € in allen anderen Unterkünften, einschließlich B&B und Ferienhäusern.

Wer befreit ist

  • Minderjährige bis zum vollendeten 12. Lebensjahr;
  • Menschen mit schwerer Behinderung (Gesetz 104, Art. 3 Abs. 3) und eine Begleitperson;
  • wer in der Unterkunft arbeitet, in der er übernachtet, und wer regelmäßig in Gaeta arbeitet;
  • wer Personen betreut, die in Gesundheitseinrichtungen des Gemeindegebiets stationär aufgenommen sind, im vorgesehenen Rahmen;
  • Freiwillige im Einsatz bei öffentlichen Veranstaltungen oder Notfällen, Polizei und Feuerwehr im Dienst;
  • ein Reiseleiter und ein Fahrer je 20 Personen bei Busreisegruppen.

Außer bei den Polizeikräften setzt die Befreiung eine Eigenerklärung (autocertificazione) voraus, die dem Betreiber übergeben wird.

Was der Betreiber tun muss

  • die Steuer kassieren und dem Gast eine Quittung ausstellen;
  • sie innerhalb von zehn Tagen nach Ende jedes Monats an die Gemeinde abführen, über pagoPA (das staatliche Zahlungssystem) oder per Kartenzahlung am Steuerschalter der Gemeinde;
  • jeden Monat melden, bis zum 10. des Folgemonats und nur online: Übernachtungen, Befreite und geschuldete Steuer;
  • die Jahreserklärung bis zum 30. Juni des Folgejahres bei der Agenzia delle Entrate (der italienischen Steuerbehörde) einreichen.

Wer die Abführung unterlässt oder verspätet vornimmt, riskiert eine Strafe von 30 % des nicht abgeführten Betrags; für eine fehlende oder verspätete Monatsmeldung 25 bis 100 €; für eine unterlassene oder unrichtige Jahreserklärung 100 bis 200 % des geschuldeten Betrags.

Die Gäste informieren

Die Satzung verlangt, die Gäste an für alle sichtbarer Stelle über Tarife und Befreiungen zu informieren. Neben dem Aushang an der Rezeption ist der naheliegendste Ort die Gästemappe, die der Gast auf dem Handy öffnet: Ein Abschnitt mit Betrag, Höchstzahl der Nächte und Befreiungen erspart Diskussionen beim Check-out und ist für Gäste aus dem Ausland bereits übersetzt.

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Quellen

Dieser Artikel wurde mithilfe künstlicher Intelligenz auf Grundlage der genannten Quellen verfasst, unter der redaktionellen Verantwortung von ENEA Cloud. Vorschriften, Zeiten und Preise können sich ändern: Prüfen Sie sie immer an der Quelle.